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Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

24.11.2022

Alle praktizierenden TierärzteInnen in Deutschland sind dazu verpflichtet ihre tiermedizinischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.

Zum 22.11.2022 ist die neue, überarbeitete GOT in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um die erste umfassende Erhöhung seit 1999.

Eine Anpassung war längst überfällig, denn die heutige Tiermedizin unterscheidet sich deutlich von der damaligen. Um zukünftig das hohe Qualitätsniveau halten und weiterentwickeln zu können, haben Praxen in moderne technische Ausstattung und die Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen investiert. Alles mit dem Ziel Ihren Tieren eine bestmögliche Versorgung bieten zu können. Dies ist auch im Sinne des Tierwohls und Tierschutzes. Bitte beachten Sie, dass sich die Preise nicht schlagartig in allen Bereichen erhöht haben. Einige Leistungen wurden auch vergünstigt.  

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/downloads/Informationen_Novelle_Tierhalterinnen.pdf

Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht Tierversicherungen abzuschließen. Wenn Sie noch keine haben, lohnt es sich in dieser Hinsicht einmal zu informieren.  

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